Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Regeln zu den in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) einzuhaltenden Distanzen innerhalb des ASV-Teams gelockert, um die Bildung von ASV-Teams in ländlichen Regionen zu erleichtern: Fachärztinnen und Fachärzte, die nur bei Bedarf zum ASV-Team hinzugezogen werden, müssen mit ihrem Standort nicht mehr eine Entfernung von in der Regel 30 Fahrminuten zum Kernteam aufweisen. Entsprechende Klammerzusätze mit konkreten Minutenangaben hat der G-BA nun aus der ASV-Richtlinie gestrichen. Die Änderung trat am 24. August 2024 im Zuge der jährlichen Anpassungen der ASV-Richtlinie in Kraft, mit der auch Anpassungen beim Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) berücksichtigt werden.
Anpassung erfolgte nach Rückmeldung aus der Versorgung
Nach Rückmeldungen aus der Versorgung wurde die 30-Minuten-Regel in der Vergangenheit von den Landesausschüssen sehr unterschiedlich ausgelegt. Es wurde vermutet, dass hierdurch die Bildung von ASV-Teams in einigen Flächenländern beeinflusst werden könnte, vor allem, wenn seltene Subspezialisierungen mit einbezogen waren. Der G-BA griff mit seiner Änderung außerdem auf Erkenntnisse aus dem vom Innovationsausschuss beim G-BA geförderten Projekt GOAL-ASV zurück, das die ASV evaluierte und dabei auch Hürden zur Bildung von ASV-Teams untersucht hatte.
ASV-Richtlinie enthält noch weitere Änderungen
Mit dem jetzt in Kraft getretenen Beschluss führte der G-BA noch eine Reihe weiterer redaktioneller Klarstellungen und Anpassungen zu verschiedenen erkrankungsspezifischen Regelungen durch. Dazu zählt z. B. das Absenken der arztbezogenen Mindestmenge in den onkologischen Anlagen. Diese wurden entsprechend der Onkologie-Vereinbarung angepasst; außerdem können die Facharztgruppen Allgemeinchirurgie oder Viszeralchirurgie nun in der ASV Knochen- und Weichteiltumoren als Teamleitung tätig sein.
Die aktuelle ASV-Richtlinie wird auf der G-BA-Website veröffentlicht.
Quelle: G-BA, 26.08.2024