Eine aktuelle Auswertung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), veranlasst durch einen Antrag der MEDI-Fraktion in der Vertreterversammlung, zeigt das Ausmaß der Budgetierung der letzten zehn Jahre:
Zwischen 2015 und 2024 wurden ärztliche und psychotherapeutische Leistungen im Wert von rund 1,78 Milliarden Euro in Baden-Württemberg erbracht, aber nicht vergütet.
Damit wird erneut deutlich, welchen strukturellen Belastungen die ambulante Versorgung ausgesetzt ist – und wie sehr die aktuelle Budgetpolitik sowohl Vertragsärztinnen und -ärzte als auch Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten trifft.
Erbrachte Leistungen ohne Honorar
Die KVBW beziffert die Summe der nicht vergüteten Leistungen aller Fachgruppen auf 1.779.717.657 Euro.
Diese Leistungen wurden vollständig erbracht, sind aber aufgrund der gesetzlich festgelegten Budgetierung nicht bezahlt worden.
MEDI-Vorsitzender Dr. Norbert Smetak, niedergelassener Kardiologe, betont, dass die Zahlen die enorme Zusatzleistung der Niedergelassenen zeigen, die tagtäglich dafür sorgen, dass die ambulante Versorgung stabil bleibt – teilweise sogar ohne monetäre Honorierung. Aus Sicht des Verbandes lassen die Daten auch auf bundesweite Größenordnungen schließen. MEDI geht hier von einem zweistelligen Milliardenbetrag aus.
Was bedeutet das für die Praxen vor Ort?
Um die Dimension greifbar zu machen:
- Auf jede der rund 4.200 Praxen in Baden-Württemberg entfallen im Schnitt rund 424.000 Euro unvergütete Leistungen seit 2015.
- 70.000 Euro waren es durchschnittlich allein im Jahr 2024.
Diese Beträge fehlen nicht nur in den Praxen, sondern unmittelbar auch den Teams, die die Versorgung täglich stemmen.
MEDI-Vize Dr. Michael Eckstein sieht darin einen zentralen Grund für die zunehmend eingeschränkten Terminangebote sowie für die sinkende Attraktivität der Niederlassung:
Wenn schon erbrachte Leistungen nicht vollständig vergütet werden, sinke die Bereitschaft, zusätzliche Termine anzubieten. Viele jüngere Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten entscheiden sich daher gegen einen eigenen Kassensitz oder geben ihren Sitz auf.
Sparpläne der GKV verschärfen die Situation
Scharfe Kritik äußert MEDI auch an aktuellen Überlegungen des GKV-Spitzenverbands, die erst kürzlich eingeführten Entbudgetierungen für Hausärztinnen und Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte zurückzunehmen und die Zuschläge für vermittelte Termine abzuschaffen.
Aus Sicht der Verbände ist dies ein fatales Signal an die ambulante Versorgung, die ohnehin rund 90 Prozent der medizinischen Behandlung in Deutschland trägt – und das seit Jahren unter steigenden Kosten bei vielerorts stagnierenden Honoraren.
Forderung: Bundesweite Entbudgetierung und bessere Patientensteuerung
Vor diesem Hintergrund fordert MEDI:
- Eine bundesweite Entbudgetierung aller Fachgruppen, also auch der psychotherapeutischen Versorgung.
- Eine effizientere Patientensteuerung, um die vorhandenen Ressourcen sinnvoll einzusetzen und das System nachhaltig zu entlasten.
MEDI warnt eindringlich: Wird weiterhin an der ambulanten Versorgung gespart, trifft dies nicht nur Praxen, sondern die gesamte Gesellschaft.
Hintergrund: Wie die Budgetierung funktioniert
Die gesetzliche Budgetierung begrenzt über die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), wie viel Geld die gesetzlichen Krankenkassen insgesamt für die ambulante Behandlung zur Verfügung stellen – unabhängig davon, wie viele Leistungen tatsächlich erbracht werden.
Die Krankenkassen zahlen die MGV mit befreiender Wirkung an die KVen aus. Damit müssen Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten auskommen – selbst wenn die Leistungsmenge deutlich steigt.
In Baden-Württemberg summierte sich diese nicht vergütete Mehrleistung in den letzten zehn Jahren auf rund 1,78 Milliarden Euro.
pi MEDVERBUND, 10.12.2025


