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Als Arzt oder Ärztin suchtkrank? Die Ärztekammer hilft!

20.09.2024 | Info

“Nach Schätzung von Dr. Maximilian Deest, Chefarzt der Oberberg Fachklinik Weserbergland, leiden rund 8% aller Ärztinnen und Ärzte in Deutschland an einer Abhängigkeitserkrankung. […] Die am meisten verbreitete Droge war auch unter den Ärzten stets der Alkohol. Aber in den letzten Jahren sind andere Suchtmittel hinzugetreten: Tilidin und andere Opioide, Tranquilizer wie Tavor®, Propofol, weitere Schlaf- und Schmerzmittel, Morphium und Kokain. Aber auch nicht-stoffgebundene Süchte, wie Internetsucht, Kaufsucht oder Glücksspielsucht spielen nun eine größere Rolle.”1

Die Ärztekammer Schleswig-Holstein (ÄKSH) sieht die Gründe für eine Suchtgefährdung von Ärztinnen und Ärzten in der starken Beanspruchung durch den Beruf mit einer oft über­durchschnittlichen Arbeitsbelastung und dem Druck durch die hohe Verantwortung, die der Arztbe­ruf mit sich bringt. Die ÄKSH bietet betroffenen Kolleginnen und Kollegen unkompliziert Hilfe an.

Dazu heißt es auf der Website der ÄKSH:

“Ärztinnen und Ärzte mit Abhängigkeitserkrankungen können sich streng vertraulich an die Beraten­de Kommission Sucht und Drogen wenden. Außer Betroffenen können sich aber auch Angehörige, Freunde oder Bekannte vertrauensvoll an die Beratende Kommission wenden. Die Kommission unterstützt die Betroffenen professionell und stimmt das weitere Vorgehen und den Therapiebedarf mit der bzw. dem Betreffenden individuell ab. Das Spektrum reicht von einmaligen te­lefonischen Kontakten, einer regelmäßigen Begleitung bis zum sehr strukturierten und intensiven Interventionsprogramm. Hierbei handelt es sich um ein strukturiertes und längerfristig angelegtes Hilfsangebot. Zunächst findet unter Hinzuziehung einer Expertin oder eines Experten der Beratenden Kommission ein explorierendes Ge­spräch statt. Ziel ist es, das weitere Vorgehen und den Therapiebedarf mit der oder dem Betreffenden indi­viduell abzustimmen. Je nach Einzelfall umfasst das Spektrum eine ambulante Behandlung, eine stationäre Entgiftung- und Entwöhnungsbehandlung, den Besuch von Selbsthilfegruppen, eine suchtorientierte Psychotherapie sowie die Festlegung der Frequenz und des Inhaltes von Labor­kontrollen im Verlauf. Eine freiwillige schriftliche Vereinbarung wird im Falle des Interventionspro­gramms von beiden Seiten unterschrieben.”2

Die Kontaktaufnahme zur Kommission kann nur empfohlen werden, da Betroffene sich unbehandelt beständig dem Risiko aussetzen, Patienten zu gefährden und letztlich auch die Approbation zu verlieren. Die Erfolgsquote ist bei Ärztinnen und Ärzten im Vergleich mit anderen Personengruppen übrigens relativ hoch.

Die Beratende Kommission Sucht und Drogen kann telefonisch unter 04551-803 302 und 04551-803 304 oder per E-Mail via aerzte-und-sucht@aeksh.de kontaktiert werden.

1 Medscape, 20.03.2024
2 ÄKSH

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