Im Rahmen einer gewünscht sinnvollen und praxisdienlichen Digitalisierung im Gesundheitswesen ist es zu einer Kraftprobe gekommen.
„Mit gesetzlichen Vorgaben und Terminierungen sollen digitale „Fortschritte“ erzwungen werden, die hinsichtlich Funktion, Praktikabilität, Sicherheit, Kosten und Hilfe in der Patientenversorgung reichlich Fragen offen lassen“, so Dr. Gehring, 1. Sprecher der Ärztegenossenschaft Nord (äg Nord). Genannt werden beispielhaft Telematikinfrastruktur (TI) und veraltete Konnektoren, elektronische Patientenakte (ePA) und Kommunikation in der Medizin (KIM). „Hat Corona bereits Praxisabläufe belastet, so ist es aktuell eine Zumutung, sich technischen Zwängen zu widmen, deren Umsetzung unklar bleiben“, gibt Dr. Gehring zu bedenken.
Bei aller Unsicherheit und fraglicher Finanzierung drohe bei Nichterfüllung neben Honorarabzug auch noch zulassungsrechtliche Konsequenz ab 2021, wenn eine Praxis z.B. keine elektronische Arbeitsunfähigkeit (eAU) erstellen könne. „In unseren Praxen rumort es“, so Gehring.
Die äg Nord versteht nur zu gut, wenn sich nun etlichen KVen veranlasst sehen, die KBV anzugreifen, „sie habe zu lange diese Entwicklung mitgetragen“. Es gibt einen Punkt, da erwartet die verfasste Ärzteschaft von „ihrer“ KBV – bei aller Bereitschaft für digitalen Fortschritt – die Abwehr eines staatlichen Dirigismus.
Der „Aufstand“ der KVen habe dies bei unterschiedlicher Motivation klar gemacht. Die KBV habe nun auch reagiert und zeige endlich Bereitschaft, im Interesse der Praxen dem Diktat aus dem BMG zu widersprechen. Wenn jetzt das BMG mit Ersatzvornahme drohe, sollte sich die KBV nicht einschüchtern lassen. „Bei aufrechter Haltung wird die Ärzteschaft mit ihren KVen zu einer streitbaren KBV stehen“, glaubt Gehring.
Dr. Klaus Bittmann, Vorstandsmitglied der äg Nord und ehemals selbst KV-Vorsitzender in Schleswig-Holstein stimmt dem zu und erklärt: „Unsere Organisation und unsere Mitglieder wollen sinnvolle und hilfreiche Schritte der Digitalisierung mitgestalten, aber erzwungene und fragwürdige Vorgaben müssen von der Selbstverwaltung abgewehrt werden.“
Bad Segeberg, 17. Juli 2020
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Ärztegenossenschaft Nord eG, Dr. Svante Gehring
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