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Ablehnung der Impfpflicht hat Konsequenzen für die einrichtungsbezogene Impfpflicht

14.04.2022 | Video-Blog

Dr. Axel Schroeder (Gründungs- und Vorstandsmitglied äg Nord) übernimmt zukünftig den Video-Blog von Dr. Klaus Bittmann, da dieser in den Ruhestand gegangen ist. In seinem ersten Video-Blog spricht Dr. Schroeder über das Thema Impfpflicht.

„Am 7. April, letzte Woche, ist im deutschen Bundestag (…) die allgemeine Impfpflicht gescheitert. Keine Kompromisslösung konnte sich (…) durchsetzen. Warum? Weil die regierende Koalition (…) keinen Gesetzesentwurf vorgelegt hat, sondern sich hier auf Einzelentscheidungen (…) berief und die ganze Debatte, Meinungsbildung und Entscheidung dem Bundestag überließ. Tatsache ist, dass wir in den letzten Wochen schon absehen konnten, dass eine Kompromisslösung nicht durchzusetzen war. So muss man eigentlich davon ausgehen, dass das, was wir in der letzten Woche gesehen haben, eine Art Staatsversagen mit Ansage war. (…) Eine Entscheidung, liebe Kollegen und Kolleginnen, für Selbstständigkeit und Eigenverantwortung. Vielleicht ist es auch besser so, als die abzustimmenden Kompromisse. Damit ist die Situation nicht gelöst … Wir haben eine nicht unerhebliche Verunsicherung im Lande und auch in unseren Praxen, denn die (…) Ablehnung einer allgemeinen Impfpflicht, muss auch für die einrichtungsbezogene Impfpflicht Konsequenzen haben“, so Schroeder.

„Die Impfpflicht in den Krankenhäusern, in den Pflegeheimen und in den Praxen – dies wird man so nicht mehr aufrecht erhalten und durchsetzen können. Sehr viel dazu beigetragen hat der Minister Karl Lauterbach, ohne Frage. (…) Es bedarf einer Akzeptanz dieser Situation und nicht wie wir in den ersten Reaktionen vom Minister gehört haben »Wir machen weiter und halten an der Impfpflicht fest«. Ich glaube, hier muss man einen gewissen Realitätsverlust unterstellen, gerade wenn man in den letzten Tagen auch das Desaster in der Kommunikation, was die Quarantänepflicht betrifft, gesehen hat”, so Schroeder.

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